Aufgrund zweier Geflügelpestfälle im Landkreis Leipzig ist in Sachsen durch die örtlichen Veterinärämter eine risikoorientierte Stallpflicht für Geflügel anzuordnen. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVÄ) hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten erlassen.