Ab 18. Mai 2020 tritt die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 12. Mai 2020 in Kraft.
Unter www.coronavirus.sachsen.de stellt der Freistaat Sachsen immer Informationen zu amtlichen Bekanntmachungen immer aktuell ein.