Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen macht die Offenlegung festlegungsrelevanter Planänderungen gegenüber dem Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzg-Westsachsen im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 gemäß § 9 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 6 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes bekannt.