Alle, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundstücken sowie erbbauberechtigt sind, waren verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.
Sofern das noch nicht erfolgt, ist die Feststellungserklärung elektronisch (z. B. über ELSTER, www.elster.de) oder – sofern zulässig – nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform bis spätestens 30. Juni 2023 einzureichen. Die Abgabefrist wird hierdurch nicht verlängert.
Informationsmöglichkeiten dazu finden Sie im Internet unter:
www.grundsteuer.sachsen.de einschließlich einer Ausfüllanleitung.
Im Grundsteuerportal können viele erforderlichen Angaben kostenlos abgerufen werden.
Des Weiteren steht auch eine Hotline für Fragen unter der Rufnummer 03437/9405900 zur Verfügung. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit persönlich zu den Öffnungszeiten vorzusprechen:
Finanzamt Grimma: Lausicker Straße 2, 04668 Grimma
Öffnungszeiten: Mo: 07:30–15:00 Di: 07:30–18:00 Mi: 07:30–13:30
Do: 07:30–17:00 Fr: 07:30–12:00.
Im Artikel LVZ vom 07.06.2023 war dazu folgendes veröffentlicht:
„Das Finanzamt weist zudem darauf hin: Soweit Feststellungserklärungen trotz Erinnerung auch nach dem 30. Juni 2023 ausbleiben, müsse das Amt den Grundsteuerwert zur Sicherung der kommunalen Einnahmen ab 2025 schätzen.
Unsicherheiten gehen zu Lasten des Eigentümers, heißt es weiter. Zudem könne das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.“