Die Stiftung Lebendige Gemeinde Neukieritzsch nimmt bis zum 30.09.2024 Fördermittelanträge für das Jahr 2025 entgegen. Antragsteller können insbesondere natürliche und juristische Personen in der Gemeinde Neukieritzsch sein.
Juristische Personen müssen eine Kopie einer gültigen Bescheinigung ihrer Gemeinnützigkeit vorlegen. Die eingereichten Projekte sollen für die Gemeinde einen infrastrukturellen Impuls bewirken und der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Zweckmäßig ist eine Kontaktaufnahme zum Stiftungsvorstand, um die Grundzüge des Projektes und dessen mögliche Fördermöglichkeit vor Antragstellung zu erläutern. Fördermittelanträge können in der Kämmerei des Gemeindeamtes abgeholt oder im Internet unter www.stiftung-neukieritzsch.de heruntergeladen werden.