Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtssprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen.
Wer kann Schöffe werden?
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Wie wird man Schöffe?
Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Für Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter Landratsamt Landkreis Leipzig, Telefon 03433241–0. aufgestellt.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 21.04.2023 bei er Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Hauptamt, Schulplatz 3 in 04575 Neukieritzsch. Ein Formular finden Sie hier oder im Gemeindeamt Neukieritzsch.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 034342/80314 zur Verfügung.