Medieninformation - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.