Mitteilung in Bezug auf die Urnengemeinschaftsanlagen der kommunalen Friedhöfe

Mitteilung der Gemeindeverwaltung zum Friedhof Neukieritzsch und Friedhof Deutzen im Bezug auf die Urnengemeinschaftsanlagen.

 

In den letzten Wochen traten vermehrt Fragen zum Aufstellen von Blumensträußen, Pflanzschalen u.ä. auf den Urnengemeinschaftsanlagen des Friedhofs Neukieritzsch und Deutzen. Dazu verweisen wir auf die seit 2020 gültige Friedhofsbenutzungssatzung. In dieser wird unter § 17 Abs. 3 folgendes geregelt:

„Auf Gemeinschaftsanlagen dürfen nur kleine Blumensträuße oder in der kalten Jahreszeit kleine Gestecke an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Das Abstellen von Pflanzschalen oder anderen Gegenständen (Engel, Bilder, Herzen, künstliche Blumen oder Pflanzen usw.) ist verboten.“

Nach Rücksprache mit dem Friedhofsverwalter werden Pflanzschalen bis zu einem Durchmesser von 20 cm geduldet, deren Bepflanzung ausschließlich mit einjähriger Saisonbepflanzung (Frühjahr- oder Sommerbepflanzung) erfolgen darf. Die Pflege und Entsorgung der Schalen müssen jedoch in eigener Regie erfolgen. Nicht gepflegte Schalen werden sofort entsorgt.

Im Interesse der andern Grabstellennutzer bitten wir um Ihr Verständnis und um die Einhaltung der Friedhofssatzung.

Die vollständige Friedhofssatzung finden sie unter:

https://neukieritzsch.de/upload/download/2020/ortsrecht/friedhofssatzung-2021.pdf

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