Das Sächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen entschieden. Grundlage waren die Abstimmungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin.
Ab Montag, den 4. Mai tritt tritt die folgende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft.