Baum- und Heckenverschnitt im Rittergut Kahnsdorf

Derzeit werden vereinzelt Hecken (Brombeere, Brennesel etc.) sowie Totholz und Bäume verschnitten, zurückgenommen und gefällt.
Es werden Gehölze entlang von Wegen und Zufahrten so weit zurückgeschnitten, dass die Verkehrssicherheit und die Sicht in den Park wieder gewährleistet sind.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze vom 01. Oktober bis 28. Februar zurückgeschnitten oder „auf den Stock gesetzt“ bzw. gefällt werden.
Die Durchführung wird durch den Bauhof der Gemeinde vollzogen. 

Haben Sie Baumfällungen oder Rückschnitte in Ihrem Garten umzusetzen? Dann ist für Ihr Vorhaben eine Genehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt. Bitte beachten Sie dazu die Baumschutzsatzung der Gemeinde Neukieritzsch.

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