Grundstücke und Immobilien

Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken und Immobilien

Sie haben Interesse an einem Baugrundstück für ein Einfamilienhaus bzw. ein Doppelhaus in Neukieritzsch oder interessieren Sie sich für eines unserer Bestandsobjekte? Setzen sie sich mit uns in Verbindung. Wir bieten Ihnen Baumöglichkeiten im ländlichen Raum. Genauere Angaben zur Lage, Kaufpreis und möglicher Bebauung erhalten Interessenten im Bauamt der Gemeinde Neukieritzsch.

Baugrundstück in Kieritzsch

Baugrundstück für Eigenheim Flurstücke 55/4 und 55/1 der Gemarkung Kieritzsch

Die Gemeinde Neukieritzsch beabsichtigt ein unbebautes Grundstück zur Errichtung eines Eigenheimes für Selbstnutzer zu verkaufen.

Das Grundstück hat eine Größe von 417 m² und besteht aus zwei Flurstücken, Flurstück 55/4 mit 411 m² und Flurstück 55/1 mit 6 m². Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Kieritzsch am Dorfplatz.Das Mindestangebot für dieses Grundstück liegt bei 52.125,00 €. 
Die Bewerber werden aufgefordert, ein Konzept zur Bebauung des Grundstücks vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Bauweise an die umliegende Bebauung einfügt. Als Vergabekriterien werden die Bebauungsvorschläge des Grundstücks als auch der Angebotspreis zugrunde gelegt. Der Verkauf erfordert die Zustimmung der zuständigen Gremien.
Die Gemeinde wird eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Eigentumsübergang und ein Wiederkaufsrecht im Notarvertrag mit verankern. 

Bei Fragen zum Grundstück wenden Sie sich bitte an:

Frau Meinhold/ Liegenschaften
034342/80321
g.meinhold@neukieritzsch.de

Mehrfamilienhaus

„Neue Straße 4“, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt

Das Flurstück 335/e der Gemarkung Lobstädt hat eine Größe von 650 m², gelegen in „Neue Straße 4“, in der Ortsmitte von Lobstädt.

Das Grundstück ist derzeit mit einem baufälligen zweigeschossigen Mehrfamilienhaus und Außenanlagen bebaut und wird schon seit mehreren Jahren nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt. Das vorliegende Gutachten/Stellungnahme sagt aus, dass eine Sanierung nicht für sinnvoll anzusehen ist, da die Statik des Gebäudes stark geschädigt ist. 

Das vorliegende Gutachten/Stellungnahme kann auf Wunsch nach telefonischer Vereinbarung, mit Frau Meinhold 034342/80321, eingesehen werden.

Es wird um Abgabe eines Konzeptes sowie eines Kaufpreisangebotes gebeten. Das Mindestangebot liegt bei:  32.500,00 €. Das entspricht einem Bodenrichtwert von 50€/m².

Als Vergabekriterien werden sowohl die Nutzung des Grundstücks als auch der Angebotspreis zugrunde gelegt. Es sollte darauf geachtet werden, dass sich die Bebauung an die Umgebung anpasst:

Der Verkauf erfordert die Zustimmung der zuständigen Gremien.

Das Angebot ergeht ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Die Gemeindeverwaltung Neukieritzsch ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, eine Mehrerlösklausel von 10 Jahren sowie eine Schutzfrist zur Umsetzung des Nutzungskonzeptes in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten des Gutachtens bzw. der Stellungnahme und/oder sonstige Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen.

Bauamt der Gemeinde Neukieritzsch/Liegenschaften

Öffnungszeiten

Di 9–12 Uhr, 14–18 Uhr Do 9–12 Uhr, 14–17 Uhr

telefonisch nach Vereinbarung

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