Stellenausschreibungen

Allgemeine Hinweise

Stellenbesetzungen erfolgen gemäß Artikel 33 Grundgesetz Die Personalauswahl der Gemeinde Neukieritzsch erfolgt gemäß Artikel 33 Grundgesetz nach dem Grundsatz der Bestenauslese. Grundlage dafür ist das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle, das heißt die im Stellenangebot genannten Qualifikationen, Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet und darüber entschieden, wer bei Erfüllung des Anforderungsprofils in die engere Wahl kommt und eine Einladung zum Gespräch erhält. Alle Bewerber/-innen erhalten nach Beendigung des Verfahrens eine entsprechende Information.

Leider kann keine allgemein gültige Aussage zur Dauer der einzelnen Verfahren gemacht werden, da dies abhängt von der Dringlichkeit der Besetzung, der Bedeutung der Stelle im Gesamtgefüge, der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen etc. Beachten Sie bitte, dass wir keine Bewerbungskosten erstatten.

Deutsch-Niveau bei Bewerbungen

Grundsätzlich wird eine selbstständige Sprachverwendung erwartet (Niveau B nach dem Europäischen Referenzrahmen).

Initiativbewerbungen

Bitte bewerben Sie sich ausschließlich auf die ausgeschriebenen Stellen. Bewerbungen, die sich auf keine der ausgeschriebenen Stellen beziehen, können nicht bearbeitet werden, sondern werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes sofort vernichtet.

Datenschutzhinweis

Wir als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nehmen den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Beschäftigten (das schließt auch Bewerberinnen und Bewerber ein) sehr ernst. Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz sind wir zur Erfassung und Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten im Rahmen des Auswahlverfahrens für die Stelle, für die Sie sich bewerben, legitimiert. Die Verarbeitung dieser Bewerberdaten schließt auch deren Weitergabe an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Bewerberdaten werden während des Auswahlverfahrens gespeichert und nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.

 

 

Wahl zum Friedensrichter

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