Öffentliche Bekanntmachungen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ARE" in Deutzen, Gemeinde Neukieritzsch

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ARE" in Deutzen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen
(GR/036–2022). Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie in der Gemeinde.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans geht aus beistehender Abbildung hervor.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ARE" in Deutzen mit dazugehöriger Begründung (Stand 12/2022) sowie die folgenden dazugehörigen Dokumente:

– Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 11/2022)

– Tageskarten Arterfassungen (Stand 11/2022)

– Bestandsplan / Biotoptypenkartierung (Stand 11/2022)

wurden durch den Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch am 21.12.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (GR/142–2022).

Der Bebauungsplan „Solarpark ARE" der Gemeinde Neukieritzsch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B), liegt zusammen mit seiner Begründung und den genannten Dokumenten in der Zeit vom 30.01.2023 bis 03.03.2023 im Gemeindeamt Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, Erdgeschoss, Raum 15, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten 

Montag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                    

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter www.neukieritzsch.de sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach 
§ 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt. 

 

gez. Thomas Meckel
Bürgermeister

 

Neukieritzsch, den 03.01.2023

Genehmigung B-Pläne

Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 1. Änderung im Zuge der B-Planverfahren "Kahnsdorf Nord" und "Energiepark Witznitz"

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan ist damit rechtswirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch zu den überlichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Planunterlagen sind auf unserer Internetseiter unter

https://neukieritzsch.de/plaene sowie auf der Internetseite des Freitstaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eignestellt.

Erteilung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Energiepark Witznitz" i.d.F. vom 24.05.2022

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Energiepark Witznitz“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch zu den üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Planunterlagen sind auf unserer Internetseite unter https://neukieritzsch.de/plaene sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes "Kahnsdorf Nord" i.d.F. vom 05.07.2021

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Kahnsdorf Nord“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch zu den üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Planunterlagen sind auf unserer Internetseite unter

https://neukieritzsch.de/plaene  sowie auf der Internetseite des Landesportales des Freistaates Sachsen unter 

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de  zur Einsichtnahme eingestellt.

Haushaltsplan der Gemeinde Neukieritzsch

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Neukieritzsch

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 28.02.2023 die Haushaltssatzung erlassen.

Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses Nr. GR/016–2023 des Gemeinderates Neukieritzsch vom 28.02.2023 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig mit Bescheid vom 30.03.2023 bestätigt.

Betriebskosten und Elternbeiträge der Kindereinrichtungen

2022/2023

Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 2022 nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
Beiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Neukieritzsch Gültig ab: 01.08.2023

Neufassung von Gesetzen

Neufassung Straßengesetz (SächsStrG)

Nach § 54 Abs. 3 Satz 3 muss die Gemeinde Neukieritzsch auf die Neufassung des Straßengesetzes (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) hinweisen.

Eröffnungsbilanzen

Ortsübliche Bekanntgabe der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 der Gemeinde Neukieritzsch

Gemäß § 88 c  SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 der Gemeinde Neukieritzsch  bekannt gegeben.
 
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 23.03.2021 auf der Grundlage von § 88 und § 88a SächsGemO die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015                       der Gemeinde Neukieritzsch fest:

Jahresabschlüsse

Stifung Lebendige Gemeinde Neukieritzsch 2021

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2021 der Stiftung Lebendige Gemeinde Neukieritzsch

Aufgrund von § 3 Abs. 3 g der Geschäftsordnung für den Vorstand der Stiftung Lebendige Gemeinde Neukieritzsch beschloss das Kuratorium am 07.11.2022 des Jahresabschluss 2021 der Stiftung. Der Beschluss wurde dem Gemeinderat am 22.11.2022 zur Kenntnis gegeben.

 

Gemeinde Neukieritzsch 2015

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Neukieritzsch

Gemäß § 88 Abs. c  SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.

Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 25.05.2021 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 fest:

Gemeinde Neukieritzsch 2016

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Neukieritzsch

Gemäß § 88 Abs. c  SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.

Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 26.10.2021 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 fest:

Gemeinde Neukieritzsch 2017

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 der Gemeinde Neukieritzsch

Gemäß § 88 Abs. c  SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.

Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 25.10.2022 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 fest:

Gemeinde Neukieritzsch 2018

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde Neukieritzsch

Gemäß § 88 Abs. c  SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.

Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 22.08.2023 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018 fest:

Ehemalige Gemeinde Deutzen 2012

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 der ehemaligen Gemeinde Deutzen

Gemäß § 88 Abs. c  SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der ehemaligen Gemeinde Deutzen bekannt gegeben.

Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 21.07.2020 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der ehemaligen Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 fest:

Ehemalige Gemeinde Deutzen 2013

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 der ehemaligen Gemeinde Deutzen

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 der ehemaligen Gemeinde Deutzen
Gemäß § 88 Abs. c  SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der ehemaligen Gemeinde Deutzen bekannt gegeben.

Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 27.10.2020 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der ehemaligen Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 fest:

Ehemalige Gemeinde Deutzen 2014

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der ehemaligen Gemeinde Deutzen

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der ehemaligen Gemeinde Deutzen
Gemäß § 88 Abs. c  SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der ehemaligen Gemeinde Deutzen bekannt gegeben.

Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 23.03.2021 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der ehemaligen Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 fest:

Zweckverband Planung und Erschließung Witznitzer Seen 2019

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 des Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer Seen


Gemäß § 88 c Abs. 2 SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahres-abschlusses 2019 des Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer Seen bekannt gegeben.

Die Mitglieder des Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer Seen stellten auf ihrer Verbandsversammlung am 19.11.2020 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 01.01.2019 bis 31.12.2019 fest:

Beteiligungsberichte

Gemeinde Neukieritzsch Geschäftsjahr 2021

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Neukieritzsch für das Geschäftsjahr 2021 nach § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO auf der Homepage der Gemeinde Neukieritzsch www.neukieritzsch.de zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24