Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ARE" in Deutzen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen
(GR/036–2022). Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie in der Gemeinde.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans geht aus beistehender Abbildung hervor.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ARE" in Deutzen mit dazugehöriger Begründung (Stand 12/2022) sowie die folgenden dazugehörigen Dokumente:
– Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 11/2022)
– Tageskarten Arterfassungen (Stand 11/2022)
– Bestandsplan / Biotoptypenkartierung (Stand 11/2022)
wurden durch den Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch am 21.12.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (GR/142–2022).
Der Bebauungsplan „Solarpark ARE" der Gemeinde Neukieritzsch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B), liegt zusammen mit seiner Begründung und den genannten Dokumenten in der Zeit vom 30.01.2023 bis 03.03.2023 im Gemeindeamt Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, Erdgeschoss, Raum 15, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter www.neukieritzsch.de sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt.
gez. Thomas Meckel
Bürgermeister
Neukieritzsch, den 03.01.2023
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan ist damit rechtswirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch zu den überlichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Planunterlagen sind auf unserer Internetseiter unter
https://neukieritzsch.de/plaene sowie auf der Internetseite des Freitstaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eignestellt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Energiepark Witznitz“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch zu den üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Planunterlagen sind auf unserer Internetseite unter https://neukieritzsch.de/plaene sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Kahnsdorf Nord“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch zu den üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Planunterlagen sind auf unserer Internetseite unter
https://neukieritzsch.de/plaene sowie auf der Internetseite des Landesportales des Freistaates Sachsen unter
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 28.02.2023 die Haushaltssatzung erlassen.
Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses Nr. GR/016–2023 des Gemeinderates Neukieritzsch vom 28.02.2023 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig mit Bescheid vom 30.03.2023 bestätigt.
Gemäß § 88 c SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 23.03.2021 auf der Grundlage von § 88 und § 88a SächsGemO die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 der Gemeinde Neukieritzsch fest:
Aufgrund von § 3 Abs. 3 g der Geschäftsordnung für den Vorstand der Stiftung Lebendige Gemeinde Neukieritzsch beschloss das Kuratorium am 07.11.2022 des Jahresabschluss 2021 der Stiftung. Der Beschluss wurde dem Gemeinderat am 22.11.2022 zur Kenntnis gegeben.
Gemäß § 88 Abs. c SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 25.05.2021 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 fest:
Gemäß § 88 Abs. c SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 26.10.2021 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 fest:
Gemäß § 88 Abs. c SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 25.10.2022 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 fest:
Gemäß § 88 Abs. c SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Neukieritzsch bekannt gegeben.
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 22.08.2023 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018 fest:
Gemäß § 88 Abs. c SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der ehemaligen Gemeinde Deutzen bekannt gegeben.
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 21.07.2020 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der ehemaligen Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 fest:
Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 der ehemaligen Gemeinde Deutzen
Gemäß § 88 Abs. c SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der ehemaligen Gemeinde Deutzen bekannt gegeben.
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 27.10.2020 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der ehemaligen Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 fest:
Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der ehemaligen Gemeinde Deutzen
Gemäß § 88 Abs. c SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der ehemaligen Gemeinde Deutzen bekannt gegeben.
Der Gemeinderat Neukieritzsch stellte in seiner Sitzung am 23.03.2021 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss der ehemaligen Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 fest:
Gemäß § 88 c Abs. 2 SächsGemO wird der Beschluss über die Feststellung des Jahres-abschlusses 2019 des Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer Seen bekannt gegeben.
Die Mitglieder des Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer Seen stellten auf ihrer Verbandsversammlung am 19.11.2020 auf der Grundlage von § 88 und § 88 b SächsGemO den Jahresabschluss des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 01.01.2019 bis 31.12.2019 fest:
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Neukieritzsch für das Geschäftsjahr 2021 nach § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO auf der Homepage der Gemeinde Neukieritzsch www.neukieritzsch.de zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.