Das Gebäudeenergiegesetz [GEG] sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2045 keine Treibhausgasemissionen mehr durch die Verbrennung fossiler Energieträger in Gebäuden verursacht werden dürfen. Zusätzlich wird die Dekarbonatisierung des deutschen Wärmesektors bis 2045 als ein zentraler Baustein zur Erreichung der weltweiten Klimaziele betrachtet. Die kommunale Wärmeplanung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um die Umstellung auf nachhaltige Wärmequellen zu koordinieren und zu fördern.