Information zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl

Die Öffentliche Bekanntmachung für das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie die Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl am 23.02.2025 können Sie in den Öffentlichen Bekanntmachungen einsehen.

Information zur Briefwahl

Sehr geehrte Briefwählerinnen und Briefwähler,

aufgrund der engen Zeitschiene für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge bei der Kreiswahlleiterin, Zulassung und Zurückweisung sowie der Einhaltung von Beschwerdefristen können die Stimmzettel frühestens ab 03.02.2025 aus der Druckerei an die Kommunen versendet werden. Wir als Gemeindeverwaltung haben auf diesen zeitlichen Ablauf leider keinen Einfluss.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden alles dafür tun, dass Sie nach Eingang der Stimmzettel in der Gemeindeverwaltung schnellstmöglich Ihre Briefwahlunterlagen von uns erhalten.

Für die papierhafte Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Wahlbenachrichtigung notwendig. Diese wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. 

Ohne Wahlbenachrichtigung können Sie ab sofort per E-Mail unter Angabe der vollständigen Anschrift und des Geburtsdatums die Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt unter EMA@neukieritzsch.de oder gemeindeverwaltung@neukieritzsch.de beantragen.

 

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