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Kämmerei

Gemeinde Neukieritzsch

Amtsleiterin

Frau Wenner Tel. 034342 803 28 Mail. h.wenner@neukieritzsch.de

Öffnungszeiten

Di 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Do 9 - 12 Uhr, 14 - 17 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Grundsteuern, Liegenschaften

Frau Meinhold Tel. 034342 803 21 Mail. g.meinhold@neukieritzsch.de

Gemeindekasse, Hundesteuern

Frau Belke Tel. 034342 803 20 Mail. a.belke@neukieritzsch.de

Gemeindekasse

Frau Ludwig Tel. 034342 803 22 Mail. k.ludwig@neukieritzsch.de

Gewerbesteuern, Mieten, Pachten

Frau Braumann Tel. 034342 803 35 Mail. p.braumann@neukieritzsch.de

Antragsformulare der Gemeinde Neukieritzsch

Die ausgefüllten Formulare können per Post bzw. per E-Mail an den entsprechenden Sachbearbeiter oder allgemein an gemeindeverwaltung@neukieritzsch.de gesendet werden!

Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Gemeinde Neukieritzsch informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren.

Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu den im Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.

Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 bis zur Erstellung eines neuen Bescheides. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Grundsteuerzahlungen auf Grundlage eines alten Grundsteuerbescheides werden zurückerstattet.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Widersprüche die sich auf die Höhe der Grundsteuer, resultierend aus der Höhe des Grundsteuermessbetrages, beziehen sind ausschließlich an das Finanzamt Grimma zu richten.

Finanzamt Grimma, Lausicker Straße 2–4, 04668 Grimma.

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