Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Neukieritzsch für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Leipzig und das Amtsgericht Borna gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03.07.2023 bis 10.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch aus. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG vom 04.07.2023 bis 11.07.2023 schriftlich oder zu Protokoll (Gemeindeverwaltung, EG, Zimmer 01) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Thomas Meckel

Bürgermeister

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