Für das Jahr 2027 plant der Freistaat Sachsen dem Landkreis Leipzig erneut Fördermittel zur Verfügung zu stellen, mit denen wir weiterhin Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen im Landkreis Leipzig einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglichen möchten.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Maßnahmen, die den Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich ermöglichen.
Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist möglich, wenn es sich um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für:
– Jugend- und Freizeittreffs
– Seniorenbegegnungsstätten
– Stadtteilzentren
– Bibliotheken
– Museen
– Sportstätten des Freizeit- und Breitensports
– Freibäder
– Volkshochschulen
Ebenso ist die Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen förderfähig.
In den Jahren 2014 bis 2025 konnte das Kreissozialamt bereits erfolgreich 161 Baumaßnahmen mit Fördermitteln i. H. v. über 3 Million Euro für Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen im Landkreis umsetzen, wie beispielsweise:
– Barrierefreie Zugänge (Rampen und Lifte)
– Barrierefreie Sanitäranlagen
– Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
– Induktive Höranlagen
– Audio-Guides
Eine vollständige Übersicht der geförderten Maßnahmen von 2014 bis 2025 können dem Anhang entnommen werden (s. Anhang 06).
Wer kann gefördert werden?
Eigentümer von o. g. öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die beispielsweise im Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereich Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.
Auch Betreiber (z. B. Mieter und Pächter) können bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers gefördert werden.
In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden?
Die Höchstgrenze für die Förderung liegt je Einzelmaßnahme bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100% der Kosten gefördert werden (ggf. sind geringe Eigenmittel notwendig). Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Wie und bis wann können die Fördermittel beantragt werden?
Das Kreissozialamt muss anhand einer priorisierten Maßnahmenliste die Höhe der Fördermittel untersetzen und beim Freistaat Sachsen beantragen. Erstempfänger der Zuwendung ist demnach der Landkreis Leipzig, welcher nach Bewilligung der Fördermittel diese in öffentlich-rechtlicher Form an die ausgewählten Antragsteller als Letztempfänger weiterleitet.
Antragsteller können ab sofort einen Antrag bis spätestens 24.07.2026 auf Fördermittel einreichen.
Landratsamt Landkreis Leipzig
Sozialamt
Stichwort: Barrierefreies Bauen 2027
Brauhausstraße 8
04552 Borna